Unser Tätigkeitsbereich liegt im kaufmännischen Facility-Management. Dies umfasst alle kaufmännischen Leistungen aus den Bereichen des infrastrukturellen, kaufmännischen und technischen Gebäudemanagements unter Beachtung einer optimalen Nutzung und Rentabilität.

Leistungsbereiche

Wir sind für Sie tätig in der

  • Mietenverwaltung von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Ärztehäusern, Gewerbekomplexen sowie Wohnungsbeständen von Gemeinden
  • Wohnungseigentumsverwaltung
  • Sondereigentumsverwaltung

 

Mietenverwaltung

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Überwachung von Mietverträgen
  • Prüfung und Durchführung von Mietanpassungen
  • Abnahme und Übergabe der vermieteten Wohnungen
  • Inkasso von Mieten und Nebenkosten
  • Erstellung von Haus- und Nebenkostenabrechnungen
  • Führung des Geschäfts- und Schriftverkehrs
  • Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten für eine ordnungsgemäße Objektbewirtschaftung
  • Durchführung von Objektkontrollen
  • Beauftragung von Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten
  • Abschluss von Verträgen (Wartung, Pflege etc.)
  • Überwachung der Hausordnung
 
 

Wohnungseigentum-
verwaltung

  • Organisation und Durchführung von Wohnungseigentümer-
    versammlungen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer-
    gemeinschaft (WEG)
  • Durchführung von Maßnahmen zur Instandhaltung / Instandsetzung
  • Abschluss von Wartungs- und Dienstleistungsverträgen und Überwachung dieser
  • Regelmäßige Objektkontrollen
  • Führung des Geschäfts- und Schriftverkehrs
  • Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten für eine ordnungsgemäße Objektbewirtschaftung
  • Überwachung der Hausordnung
  • Jahresberichtserstellung zum Wirtschaftsjahr
  • Erstellen der Jahresgesamt- und Einzelabrechungen
 

Sondereigentums-
verwaltung

Die Betreuung des Sondereigentums (Wohneigentums) in einer Wohnungseigentumsanlage wird unter Berücksichtigung der bestehenden Hausordnung und der gemeinschaftlichen Beschlüsse der WEG sowie der Teilungserklärung wie folgt angeboten:

  • Abschluss und Kündigung des Mietvertrages
  • Überwachung und Betreuung des Mietverhältnisses
  • Abnahme und Übergabe der vermieteten Wohnung
  • Inkasso der Miete und Nebenkosten
  • Abrechnungserstellung über die Nebenkosten auf der Grundlage der WEG-Abrechnung
  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem Mieter
  • Bezahlung der fälligen Hausgelder und Instandhaltungsrücklagenzuführungen an den WEG-Verwalter
  • Beauftragung von Reparaturen am Sondereigentum